Warum deine Ferienwohnungswebseite immer up2date sein sollte

Warum deine Ferienwohnungswebseite immer up2date sein sollte

Vielleicht hast Du bereits eine Webseite, auf welcher Du Deine Ferienwohnung präsentierst. Diese Webseite ist vielleicht Jahre oder Jahrzehnte alt und müsste dringend überarbeitet werden. Warum das so ist, wird in diesem Artikel erklärt.

Responsive

Einer der wichtigsten Webseitenbegriffe der letzten Jahre ist das Wort „responsive“. Bei diesem Begriff handelt es sich um ein technisches Paradigma zur Erstellung von Homepages, welches auf die Eigenschaften von Smartphones oder Tablets reagiert. Der Aufbau einer „responsiven“ Webseite hängt von den Anforderungen des jeweiligen Endgerätes ab. Je nachdem mit welchem Gerät dein Gast online geht, wird die Webseite für ihn optimal und einfach dargestellt. So kann er seine Buchung bei dir ganz einfach mit dem Handy erledigen. Bei einer Webseite die diese responsiven Eigenschaften nicht hat, ist dies teilweise gar nicht oder nur erschwerend möglich. Daher ist es sehr wichtig für dich, dass deine Webseite diesen Anforderungen entspricht.

Schnelle Ladefähigkeit

Warum deine Ferienwohnungswebseite immer up-to-date sein sollte

In den letzten Jahren hat die Ladefähigkeit einer Webseite an Bedeutung gewonnen. Seit Anfang 2018 hat eine schnelle Ladefähigkeit einen Einfluss auf den Rankingfaktor bei den Google-Suchergebnissen. Zudem sind die Nutzer schnell genervt, wenn eine Webseite zu lange zum Laden benötigt. So zeigen Studien, dass eine schnelle Ladezeit zu einer höheren Konversionsrate auf einer Webseite führt. Für Dich bedeutet das, dass Du Deinen Kunden eine schnelle Ladezeit garantieren solltest und Wert auf einen schnellen Server legst. Dieser Server für Deine Webseite sollten zudem in Deutschland stehen, um die Datenschutzverordnung einzuhalten.

Aussehen

Bei einer Webseite kommt es nicht nur auf den Inhalt an. Auch der optische, erste Eindruck ist entscheidend. Aktuelle Studien besagen, dass Gäste innerhalb weniger Sekunden entscheiden, ob Sie auf der Webseite bleiben oder diese verlassen. Daher sollte deine Ferienwohnungsseite modern sein, deine persönlichen Farben enthalten und somit deinem Corporate Design entsprechen. Denn das Design deiner Homepage ist auch ein Erfolgsfaktor von deiner Ferienwohnung.

DSGVO der Ferienwohnungswebseite immer up2date

Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung vom 28.05.2018 gab es einige wichtige Veränderungen für Deine Webseite. Double-Opt-in, Cookie Warnungen oder eine optimierte Datenschutzerklärung auf Deiner Webseite sind nur ein paar Punkte, die seitdem eingehalten werden müssen. Es ist wichtig, dass Du die Einhaltung dieser Regeln bei Dir auf der Ferienwohnungsseite überprüfst. Denn bei einer Nichteinhaltung dieser Regelungen drohen mitunter hohe Bußgelder. Daher hier eine kurze Zusammenfassung für Dich mit den wichtigsten Punkten:

1. Die passende Verschlüsselung

Internetseiten, auf denen personenbezogene Daten eingetragen werden, müssen dementsprechend verschlüsselt sein. Das Betrifft vor allen Webseiten, die ein Kontaktformular, ein Bestellformular oder eine Newslettereintragungsfunktion haben. Eine passende, verschlüsselte Webseite erkennt man an dem Vorzeichen HTTPS. Wenn dies der Fall ist, zeigt der entsprechende Browser ein Schloss vor der URL an oder kennzeichnet diese Domain mit „sicher“.

2. Die Datenschutzerklärung

Eine Datenschutzerklärung war, genauso wie das Impressum, immer schon Pflicht. Mit der neuen Verordnung sind allerdings neue Informationspflichten hinzugekommen. Alle Dienste und Plug-ins die personenbezogene Daten speichern, müssen nun in der Datenschutzerklärung festgehalten werden. Wird bei Facebook der „Like“ Button genutzt, muss dieses Programm in der Datenschutzerklärung aufgeführt werden. Programme die Bots blockieren oder SPAM herausfiltern gehören ebenfalls dazu. Zudem muss die Datenschutzerklärung nun auch aufweisen, welche Recht der Gast zur Ansicht oder Löschung seiner Daten hat.

3. Formulare

Jede Form von Eintragungen wie zum Beispiel bei der Online-Buchungssoftware müssen DSGVO konform sein. Mittlerweile dürfen nur noch Daten vom Gast erhoben werden, die auch wirklich zur Beantwortung einer Frage dienen. Für die Anmeldung eines Newsletters wird z. B. nur die E-Mail-Adresse benötigt. Der Vor- und Zunahme ist irrelevant. Aus diesem Grund dürfen diese Felder keine Pflichtfelder mehr sein. Pflichtfelder wie die E-Mail-Adresse müssen extra gekennzeichnet werden. Alle anderen Eingaben sind optional. Zudem muss darauf hingewiesen werden, auf welcher Rechtsgrundlage diese Daten benötigt und weiterverarbeitet werden. Am Ende wird geprüft, ob für jeden Verwendungszweck auch die dementsprechende Einwilligung vorliegt. Dieser Vorgang lässt sich jedoch auch einfach automatisieren.

4. Social Media Plugins und eingebettete Videos

Plug-ins von Social Media Seiten sammeln von ihren Nutzern unbemerkt Daten ein. Diese nutzen sie, um ein Benutzerprofil zu erstellen und gezielt Werbung zu schalten. Das Gleiche gilt auch für Video Webseiten wie YouTube und Vimeo. Sind solche Videos in der Webseite eingebettet, werden Nutzerdaten automatisch an die Betreiber weitergeleitet. Dies geschieht auch dann, wenn der Nutzer das Video nicht anklickt. Datenschützer kritisieren diesen Vorgang sehr stark. Umso wichtiger ist es, Deine eigene Webseite in diesem Bereich DSGVO Konform zu machen.

5. Statistik Tools

Bei Statistik Tools wie Google Analytics werden IP-Adressen von den Nutzern gesammelt. Diese müssen laut DSGVO so bearbeitet werden, dass kein Personenbezug erkennbar ist. Dafür muss Dein Webseitenadministrator den Befehl „anonymizeIP“ in den Quellcode mit einbauen.

6. Cookie Informationen

Cookies werden von fast allen Webseiten benutzt. Dies sind kleine Daten, die auf Deinem Gerät gespeichert werden und dazu dienen, Deinen Gast leichter wiederzuerkennen. Um Abmahnungen in diesem Bereich zu vermeiden, solltest Du vor der Nutzung Deiner Webseite das Einverständnis Deines Gastes einholen. Das ist am besten mithilfe von Cookie-Warnung-Plugins möglich. Die Cookie-Warnung gehört zudem in die Datenschutzerklärung Deiner Webseite, da es sich dabei um das Einholen von Gästedaten handelt.

7. Newsletter Software

Falls Du Newsletter Plug-ins wie von MailChimp benutzt, musst Du mit diesem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. Außerdem muss das Anmeldeformular, wie bereits oben beschrieben, nach DSGVO – Richtlinien angepasst werden. Hilfreich wäre es auch, wenn bei der Anmeldung der Link zur Datenschutzvereinbarung gleich mit eingebaut wird. Damit sich kein Gast gegen seinen Willen in den Newsletter einträgt, muss ein Double-Opt-in Verfahren verwendet werden. Das bedeutet, dass Dein Gast nach einer Eintragung in das Newsletter-Formular eine E-Mail von Dir in seinem Postfach erhält. Erst nach Bestätigung dieser Mail darfst Du die E-Mail-Adresse für die Weiterverarbeitung nutzen.

8. Webhoster

Deine Webseite wird von Deinem Webhoster bereitgestellt. Dieser übernimmt den Betrieb von Deinem Webserver und der Netzwerkanbindung. Werden von Deinem Webhoster personenbezogene Daten verarbeitet, wie die E-Mail Verwaltung, musst Du einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit ihm abschließen.

Online Buchbarkeit

Online Buchbarkeit der Ferienwohnungsseite

In einer schnelllebigen Zeit wird es Deinen Gästen immer wichtiger, rund um die Uhr zu buchen. Wenn Deine Webseite diese Funktion nicht bietet, verlierst Du dadurch potenzielle Gäste und auch Umsatz. Um das zu verhindern, sollte Deine Webseite einen Buchungskalender besitzen. Das hat den Vorteil, dass Dein Gast jederzeit die Verfügbarkeit prüfen und online buchen kann. Zudem bedeutet das für Dich eine enorme Zeitersparnis.

Fazit warum deine Ferienwohnungswebseite immer up2date sein sollte

Jedes Jahr kommen neue Änderungen im Online Bereich dazu. Dies können kleine und auch große, schwerwiegende Veränderungen sein wie die DSGVO. Um teure Abmahnungen zu vermeiden ist es wichtig, dass Du Deine Ferienwohnungswebseite immer up2date hältst.

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